Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Palladium Mobility Group GmbH (PMG)

§ 1 Leistungsgegenstand
PMG erbringt Dienstleistungen zum Standortwechsel der Mitarbeiter des Auftraggebers.

§ 2 Leistungsumfang
Art und Umfang der vertraglichen Pflichten von PMG richten sich nach dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers und der Auftragsbestätigung des Auftraggebers schriftlich oder per Email. Alle Angebote sind bis zu ihrer Annahme freibleibend. Aufträge, welche Beratungen in Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen beinhalten, können grundsätzlich von PMG nicht angenommen werden.

Für die Vertretung des Auftraggebers oder des Leistungsempfängers bei Rechtsgeschäften, die Verpflichtungen, insbesondere Zahlungs- oder Haftungsverbindlichkeiten des Auftraggebers oder des Leistungsempfängers auslösen können, kann PMG auf Wunsch ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers fach- und sachkundige Partner vorschlagen, wobei in einem solchen Fall eine Haftung der PMG ausdrücklich ausgeschlossen ist.

§ 3 Vergütung, Zahlungsweise
Die Vergütung von PMG richtet sich nach dem im Angebot und der Auftragsbestätigung festgeschriebenen Leistungsumfang.
Zusätzlich nach Vertragsabschluß in Auftrag gegebene Leistungen werden nach Zeitaufwand bzw. vereinbarter Pauschale gesondert berechnet und bedürfen vor deren Durchführung einer Rückbestätigung durch den Auftraggeber gem. § 2. Auslagen sind gegen Nachweis gesondert zu erstatten.
Maklerprovisionen sind weder in den Leistungen von PMG enthalten, noch von PMG zu verauslagen.
Zahlungen sind, wenn nichts anders vereinbart, nach Abschluß des Auftrags zu leisten.
Der Vergütungsanspruch der PMG besteht unabhängig von weiteren, von Dritter Seite gegen den Auftraggeber gerichteten Provisionsansprüchen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die als Folge eigener Aktivitäten des Auftraggebers entstehen.
Grundsätzlich schuldet PMG den Erfolg der übernommenen Aufträge z. B. bei der Wohnungssuche nicht.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vertragserfüllung durch die PMG notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten zu beschaffen und PMG rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Bei der Suche nach Wohnraum für die Mitarbeiter des Auftraggebers gibt dieser ab Auftragserteilung an PMG alle sonstigen Bestrebungen zur Objektsuche an PMG bekannt und stimmt sie mit PMG ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf den Leistungsempfänger einzuwirken, Termine wahrzunehmen oder mit angemessenem Vorlauf abzusagen.

§ 5 Vertragsdauer, Kündigung, Stornierungsgebühren
Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der Auftragserteilung. Der Auftraggeber kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die PMG können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seine in § 4 genannten Pflichten verletzt und dadurch die Durchführung des Auftrags unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.
Bei jeder vorzeitigen Beendigung des Vertrages kann PMG eine Vergütung gemäß Arbeitsfortschritt in folgender Höhe verlangen:

  • 30% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Aufnahme der Tätigkeit mit dem Leistungsempfänger, jedoch vor Beginn der Objektsuche;
  • 50% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Beginn der Objektsuche, jedoch vor Unterzeichnung des Mietvertrages
  • 80% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Unterzeichnung des Mietvertrages
  • nach Absprache bei der Abwicklung der behördlichen Vorgänge.


Diese Regelung gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass ein Aufwand oder Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Vergütung.

§ 6 Haftung
PMG haftet nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, diese

  • resultieren aus dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder
  • werden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch PMG in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht oder
  • sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PMG zurückzuführen.


Eine Haftung für Leistungen Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen der PMG sind, ist ausgeschlossen. Informationen Dritter werden nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen durch PMG ist ausgeschlossen. Soweit eine Haftung von PMG begründet ist, beschränkt sich diese Haftung auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Übersetzungen oder mündlichen Übertragungen in andere Sprachen gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang. Soweit PMG solche gleichwohl auf Wunsch des Auftraggebers vornimmt, haftet PMG nicht für deren Richtigkeit.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gemäß § 273, 320 BGB durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 8 Datenschutz
PMG verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers und des Leistungsempfängers nicht ohne schriftliches Einverständnis des Betroffenen an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise für eigene Zwecke zu verwenden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der PMG in ihrer jeweils neuesten Fassung.

§ 9 Verschiedene Bestimmungen
Nebenabreden zu dem Leistungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Für sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand Düsseldorf.
Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen ausschließlich deutschem materiellem Recht.
Sollte eine Bestimmung des Leistungsvertrages unwirksam sein, so hat dies nach dem Willen der Parteien im Zweifel keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen